Warum werden die Häuser verkauft?
Die Häuser werden von den Eigentümern für 1 € verkauft, und zwar aus mehreren möglichen Gründen:
- In Italien wird die Grundsteuer für das erste Haus nicht bezahlt (nur für italienische Staatsbürger). Wenn man mehr als ein Haus hat, muss man dafür bezahlen. Viele Bürger, die mehr als ein Haus besitzen, müssen daher eine Maximalsteuer an die italienische Regierung zahlen, so dass sie es vorziehen, die Häuser für 1 € zu verkaufen, anstatt eine zusätzliche Steuer zu zahlen.
- Während des Baubooms in den 70er Jahren zogen viele Bürger in das neu gebaute Gebiet Mussomeli.
- Das Haus gehörte den verstorbenen Eltern oder Großeltern, so dass es leer stand.
- Viele Bürger sind aus beruflichen Gründen in größere Städte gezogen und wollen ihr Haus in Mussomeli verkaufen.
Kann ich die Immobilie als Ferienhaus vermieten?
Ja, eine Vermietung der Immobilie ist möglich.
Kann ich die Immobilie selbst renovieren?
Ja, das Haus kann durch den Eigentümer selbst renoviert werden.
Ich kenne einen/eine Architekten/-in. Kann er/sie die Planung der Renovierung/des Umbaus übernehmen?
Ja, sofern er/sie mit den italienischen Anforderungen an derartige Maßnahmen vertraut ist.
Welche Nebenkosten fallen an?
Zusätzlich zu den symbolischen Kosten von 1 € für den Verkauf des Hauses fallen folgende Kosten an:
- Notargebühren
- Verwaltungsgebühren der Gemeinde
- Kosten für die Versicherungspolice der Immobilie
- Gebühren für die Ausstellung von Katasterplänen und Energieausweis
- Jährliche Grundsteuer
- Renovierungskosten
Ohne Berücksichtigung der Umstrukturierungskosten, die je nach Art der Immobilie variieren, belaufen sich die Gesamtkosten auf 2.500 bis 4.000 €.
Welche Verpflichtungen bestehen für den Käufer?
Die Käufer sind verpflichtet:
- einen öffentlichen Kaufvertrag für die Immobilie innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Kaufgenehmigung abzuschließen;
- alle Kosten für die Erstellung des Kaufvertrags zu tragen (Notar, Eintragung, Übertragung, Registrierung usw.);
- Ausarbeitung eines Projekts für die Renovierung und Sanierung der Immobilie unter Einholung aller erforderlichen Gutachten innerhalb eines Jahres ab Kaufdatum vorzulegen;
- Beginn der Arbeiten innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum der Erteilung der Baugenehmigung;
- eine Bürgschaft zu Gunsten der Gemeinde Mussomeli in Höhe von 5000,00 € zu hinterlegen. Diese ist gültig für drei Jahre, um die konkrete Durchführung der Arbeiten zu garantieren. Im Falle der Nichterfüllung durch den Käufer hat die Gemeinde das Recht, die Police zu verfallen oder das Eigentum an der Immobilie zu erwerben.